Informationen zum Arbeitsschutz für Schwangere: Schwangere und deren ungeborenen Kinder müssen besonders geschützt werden. Gerade, wenn die schwangere Mama noch arbeiten muss. Dazu wurde alles Wichtige im Mutterschutzgesetzt geregelt. Auch was den Arbeitsplatz betrifft.
Artikelinhalt
Arbeitsschutz! Warum?
Kinder sind unsere Zukunft. Unsere Zukunft müssen wir schützen. Unsere Kinder müssen wir schützen. Und die Frauen, die unsere Kinder auf die Welt bringen, müssen wir ebenfalls schützen. Der Arbeitsschutz für Schwangere ist ein solcher Schutz. Grundlage ist das sogenannte Mutterschutzgesetz. Dies sind Gesetze für Schwangere. Im Folgenden haben wir alles Wissenswerte über den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft zusammengestellt.
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
Das Mutterschutzgesetz ist zum Schutze von Schwangeren und stillenden Müttern die arbeiten gehen geschaffen worden. Im Gegenzug ist die werdende Mutter verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren.
Was regelt der Arbeitsschutz für Schwangere?
Auch als Schwangere müssen Sie weiterhin arbeiten gehen. Der Mutterschutz beginnt erst ab der 34. Woche. Bis dahin werden Sie wie gewohnt weiter arbeiten können, sofern Sie nicht einer Berufsgruppe angehören, die einem Beschäftigungsverbot unterliegt, Komplikationen vorliegen oder Sie unter Frühgeburtsbestrebungen leiden. Bis Sie also in den Mutterschutz gehen dürfen, muss der Arbeitgeber aus Gründen des Arbeitsschutz für Schwangere Ihren Arbeitsplatz so sicher wie möglich gestalten. Hintergrund dafür ist, dass Sie und Ihr Kind keinesfalls durch Ihre Tätigkeit gefährdet werden dürfen. Hier greift schon der Arbeitsschutz für Schwangere. In Deutschland ist dieser Schutz durch das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz / MuSchG) geregelt. Alle Regelungen und Paragraphen finden Sie auf der offiziellen Homepage: www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
Was muss der Arbeitgeber machen?
Ihr Arbeitsplatz darf weder eine Gefahr für Sie noch für Ihr ungeborenes Kind sein. Der Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz dementsprechend umgestalten, um den Arbeitsschutz für Schwangere einzuhalten. Einige Bespiele sind: Bei überwiegend stehenden Tätigkeiten muss für eine Sitzgelegenheit gesorgt werden, so dass sich die Schwangere kurzzeitig ausruhen kann. Des Weiteren dürfen Schwangere nicht schwer heben, keinen gesundheitlich schädigenden Stoffen ausgesetzt werden und auch nicht länger als 4 Stunden am Stück stehend arbeiten. Genauso aber dürfen Sie bei überwiegend sitzender Tätigkeit zwischendurch kleine Pausen von Ihrer Arbeit machen und sich die Beine vertreten.
Informationsbroschüre zum Arbeitsschutz für Schwanger
Eine kurze, aber informative Informationsbroschüre zum Thema Arbeitsschutz für Schwangere finden Sie hier: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3981372/Mutterschutzgesetz.pdf
Was bringt mir der Arbeitsschutz
Als aller erstes sollte der Arbeitsschutz Sie als arbeitende Schwangere und Ihren ungeborenen Schatz vor eventuellen Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz schützen. Dazu sieht der Arbeitsschutz für Schwangere verschiedene Möglichkeiten vor. Diese muss Ihr Arbeitgeber erfüllen. Kann nicht sichergestellt werden, dass Ihr Arbeitsplatz den Bedingungen des Arbeitsschutzes angepasst werden kann, kann evtl. ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Als Schwangere genießt man einen besonderen Stellenwert, sowie einen besonderen Kündigungsschutz. Der Hintergrund ist, dass die Schwangerschaft geschützt werden soll, der Schwangeren soll die Arbeit erleichtert werden, um das Baby nicht zu gefährden.
Mehrarbeit, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit
Auch hier greift das Mutterschutzgesetz. So dürfen Schwangere unter 18 Jahren täglich nicht über 8 Stunden arbeiten (bzw. nicht über 80 Stunden in einer Doppelwoche) und Schwangere über 18 Jahren dürfen nicht länger als 8.5 Stunden täglich arbeiten (90 Stunden in einer Doppelwoche). Grundsätzlich dürfen Schwanger nicht zwischen 20h und 6h und auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html.
Kündigungsverbot
Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten danach unterliegen Sie einem gesonderten Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen während der Schwangerschaft also keine Kündigung aussprechen. Dieser Schutz hält vom Bekanntgeben der Schwangerschaft bis zu vier Monaten nach der Geburt an. Nach dem Aussprechen einer Kündigung haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren.
Der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft ist eine sinnvolle und notwendige Regelung im Mutterschutzgesetz.
Antworten
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.